Neue Gottesdienstordnung ab dem 1. März 2021

Datum

Ab dem 1. März 2021 tritt eine neue Gottesdienstordnung für die Feier der heiligen Messe an Sonntagen in Kraft

Liebe Schwestern und Brüder,

mit dem Weggang von M. W. ergeben sich auch für uns Veränderungen, auf die eine Antwort gefunden werden will. Bisher haben im Pastoralen Raum sechs Priester ihren Dienst versehen, seitdem M. W. gegangen ist, versehen fünf Priester ihren Dienst für uns. Hinzu kommen noch Pfr. i.R. Johannes Sprenger, und Msgr. Martin Reinert als Aushilfe. Dies ist mit der reduzierten Priesterzahl nicht mehr gewährleistet. Das zeigt sich schon jetzt, wo Pastor Sprenger durch einen längeren Krankenhausaufenthalt ausfällt, wobei er seine weitere Zukunft in einer altersgerechten Wohnung in Paderborn sieht. Des Weiteren hilft Msgr. Georg Austen an Weihnachten und Ostern in unserem Raum mit. Mit dieser Besetzung war es möglich am Wochenende 16 Messfeiern anzubieten. Dies ist so nicht mehr möglich. Nach Vorgabe unseres Erzbischofs, soll jeder gesunde Priester nicht mehr als drei Sonntagmessen (einschl. Vorabendmessen) feiern. So haben wir im Pastoralteam lange überlegt und sind zu dem Schluss gekommen, um eine verlässliche Gottesdienstordnung zu gewährleisten, die Anzahl der Sonntagsmessen auf 12 Messen pro Wochenende zu reduzieren. Bei den Überlegungen spielte auch eine Rolle, dass die Zeiten von Urlaub und Fortbildungen, etc., berücksichtigt werden müssen.

Eine Arbeitsgruppe aus dem Pastoralteam hat sich dann zusammengefunden, um eine Gottesdienstordnung unter dieser Vorgabe zu entwickeln. Diese Gruppe hat sich die Situation vom Zustand der personalen Ausstattung unseres Raumes im Jahre 2024, wie es vom Erzbistum vorgegeben ist, angesehen. Planen können wir für den Pastoralen Raum mit einer Ausstattung mit 2,5 Priestern und 2,5 Gemeindereferentinnen. Anhand der Zahlen ist sicher jedem klar, dass die Gottesdienstordnung, aber auch die gesamte pastorale Arbeit, neu aufgestellt werden muss.

So ist damit zu rechnen, dass mit 5 Sonntagsmessen geplant werden muss. Da die beiden Messen in Bad Wünnenberg und Lichtenau, den Kernorten der beiden Kommunen, als feste Messen gesetzt sind, bleiben pro Wochenende noch 3 Messen für die 12 anderen Orte. Daraus ergibt sich, dass in jedem der 12 Orte einmal im Monat verlässlich eine Sonntagsmesse gefeiert werden kann. Inwieweit Sondermessen möglich sind, ist für das Pastoralteam noch fraglich. Von diesem Endpunkt der Entwicklung hat die Gruppe dann eine Gottesdienstordnung gedacht, die sich langsam in mehreren Schritten zu diesem Endpunkt hin bewegt.

Für Heute bedeutet das unter der oben beschriebenen Situation konkret: ab März wird es erste Veränderungen geben. Mehrere Gemeinden werden vom wöchentlichen Messrhythmus am Wochenende in einen 14-tägigen Rhythmus wechseln, gestartet wird in den kleinen Gemeinden. Die genaue Planung können Sie der anhängenden Tabelle entnehmen. Eventuell werden in einem weiteren Schritt dann zu Beginn der Urlaubszeit weitere Gemeinden in den 14-tägigen Rhythmus wechseln. Entsprechend ergeben sich auch Veränderungen bei den Messen an den Werktagen, sowohl bei der Zeit, als auch der Regelmäßigkeit. Weitere Schritte sind zurzeit noch nicht notwendig, werden mit Blick auf die personelle Ausstattung des Pastoralen Raumes aber unausweichlich sein. In den Beratungen der Gremien wird in der nächsten Zeit die Frage nach der Möglichkeit alternativer Gottesdienstformen eine wichtige Rolle spielen, damit Gemeinden sich an den Sonntagen ohne Messfeier versammeln können.

Diesen Weg hat das Pastoralteam am Mittwoch, dem 10. Februar, mit den Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte und den geschäftsführenden Vorsitzenden der Kirchenvorstände in einer digitalen Sitzung beraten und abgestimmt. Bei Fragen wenden sie sich bitte an die vor Ort zuständigen Seelsorger.

Wir hoffen, dass Sie die Bereitschaft mitbringen, diesen Weg der schrittweisen Anpassung in die Zukunft mitzugehen.

Ihr Pastoralteam

 

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