Auf dem Weg in den neuen Seelsorgeraum

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Was beschlossen wurde, was sich verändert – und was das für uns bedeutet

Im Bistumsprozess „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“ des Erzbistums Paderborn sind nach einer einjährigen Phase der Information, Beteiligung, Beratung und Abwägung zentrale Konkretisierungen vorgenommen und beschlossen worden. Viele Menschen aus Pastoralen Räumen, Gremien und Einrichtungen haben sich eingebracht – unter anderem in zwölf Regionalkonferenzen mit ca. 1.500 Teilnehmern, durch Voten lokaler Gremien und durch Rückmeldungen aus der Praxis der Pastoral vor Ort. Diese Erfahrungen und Einschätzungen sind in die Beratungen auf Bistumsebene eingeflossen. Der Diözesanpastoralrat und die Erzbischöfliche Leitungskonferenz haben nun die nächsten Weichenstellungen vorgenommen. – Damit steht fest: Das Erzbistum Paderborn wird künftig in 21 Seelsorgeräume gegliedert sein. Die meisten dieser Seelsorgeräume orientieren sich an den bisherigen Dekanatsgrenzen. In zwei Regionen gibt es abweichende Zuschnitte: Das Dekanat Bielefeld wird in die Seelsorgeräume Bielefeld und Lippe geteilt. Das Dekanat Hochsauerland-Ost wird in die Seelsorgeräume BiggeOlsberg/Medebach-Hallenberg/Winterberg sowie Brilon-Marsberg geteilt. Die konkreten Zuordnungen werden in den veröffentlichten Übersichten dargestellt.

Unser Pastoraler Raum gehört künftig zum Seelsorgeraum Büren-Delbrück. Dazu gehören der Pastorale Raum Büren, der Pastorale Raum Delbrück – Hövelhof, der Pastorale Raum Salzkotten und der Pastorale Raum Wünnenberg – Lichtenau.          

Die Seelsorgeräume werden zum neuen Kirchenjahr errichtet. Die neuen Seelsorgeräume werden zum 1. Advent 2026 errichtet. Damit beginnt eine Übergangszeit, in der die neuen Räume auf ihre pastoral-inhaltliche Ausgestaltung vorbereitet werden. Wichtig ist: Mit der Errichtung der Seelsorgeräume ist nicht automatisch entschieden, welche Gottesdienste, Gebäude oder Angebote sich vor Ort verändern. Diese Fragen werden in den kommenden Schritten im Seelsorgeraum und mit dem Start der jeweiligen Leitungstrios beraten und gestaltet. Auch der Dienst der bisherigen Pfarrer, Pfarradministratoren und Pfarrbeauftragten sowie der Pastoralteams endet nicht direkt mit der Errichtung der Seelsorgeräume. Die Übergangsleitung wird in der Regel durch die Langfassung_Bistumsprozess_08.05.2026_Homepage_Pfarrbrief Dechanten wahrgenommen. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, die neuen Räume vorzubereiten, die Beteiligten zusammenzuführen, Prozesse zu ordnen und die nächsten Schritte zu begleiten.

„Ankerzeit“ startet

Zur Übergangsphase gehört auch eine geistliche Dimension. Von Advent 2026 bis Advent 2027 ist eine sogenannte „Ankerzeit“ vorgesehen. In dieser Zeit sollen sich haupt- und ehrenamtlich Engagierte sowie weitere Interessierte in den neuen Seelsorgeräumen besser kennenlernen, geistliche Angebote wahrnehmen und über Glaubenserfahrungen ins Gespräch kommen. Die Ankerzeit soll helfen, die Veränderungen nicht nur organisatorisch, sondern auch geistlich mitzuvollziehen und sich zu verorten. Denn mit der Neuordnung soll im Erzbistum Paderborn auch ein missionarischer Aufbruch möglich werden. Es geht nicht nur darum, Strukturen an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Es geht darum, Kirche stärker von ihrer Sendung her zu denken: Wie erreicht die Kirche Menschen heute? Wo brauchen Menschen Nähe, Trost, Orientierung, Gemeinschaft und Glaubenszeugnis? Wie kann Kirche auch künftig ansprechbar und verlässlich sein? In welchen Lebensphasen lassen sich Menschen von der christlichen Botschaft berühren und wer sind wir als Kirche von Christus her?

Eine Pfarrei pro Seelsorgeraum

Perspektivisch soll ein Seelsorgeraum in der Regel aus einer Pfarrei bestehen. Das hat vor allem rechtliche und organisatorische Gründe: Wenn es innerhalb eines Seelsorgeraums möglichst nur eine Pfarrei gibt, werden Zuständigkeiten klarer, Entscheidungswege einfacher und Verwaltungsstrukturen schlanker. Der Weg dorthin erfolgt schrittweise; nicht alle Pfarreien werden zu einem Stichtag errichtet. Erste Fusionen von Kirchengemeinden sind ab 2028 vorgesehen. Der Seelsorgeraum ist die zentrale Bezugsgröße. Er beschreibt einen klar umrissenen Raum, in dem Pastoral, Personal, Verwaltung und Verantwortung neu geordnet werden. Seelsorge soll weiterhin möglichst nah bei möglichst vielen Menschen sein: in Gemeinden, Kirchorten, Einrichtungen, Gruppen, Initiativen und an Orten, an denen Menschen Glauben, Gemeinschaft, Hilfe und Begleitung erfahren.

Informationen, Hintergründe und Antworten auf häufige Fragen gibt es unter:
bistumsprozess.de

Quelle: Erzbistum Paderborn, Abteilung Kommunikation

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